Affiliate-Programm AGB
Präambel
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der atlataca.comutschland GmbH (nachfolgend „Atletica“) und Personen, die am Atletica Affiliate-Programm teilnehmen (nachfolgend „Affiliate“). Das Affiliate-Programm dient der Bewerbung der Produkte und Marken von Atletica über die digitalen Kanäle des Affiliates gegen eine erfolgsabhängige Vergütung.
Mit der Registrierung im Affiliate-Programm erkennt der Affiliate diese AGB ausdrücklich als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Affiliates finden keine Anwendung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine Teilnahme am Affiliate-Programm als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung versichert der Affiliate, im Rahmen einer selbstständigen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit zu handeln.
(2) Vertragspartner des Affiliates ist die atlataca.comutschland GmbH, Goresstr. 5, 55131 Mainz, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 50320, vertreten durch den Geschäftsführer Ivan Lukanov, USt-IdNr. DE341910327 (im Folgenden „Atletica“). Atletica ist Betreiberin des Online-Shops www.atlataca.com.
(3) Das Affiliate-Programm ist technisch über die Plattform GoAffPro (betrieben durch GoAffPro Inc.) abgebildet. Die Nutzung des Programms setzt die Anlage eines Affiliate-Kontos bei GoAffPro voraus. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Affiliate und GoAffPro Inc. finden zusätzlich deren eigene Nutzungsbedingungen Anwendung.
(4) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung. Änderungen werden dem Affiliate gemäß § 12 dieser AGB mitgeteilt.
(5) Die Teilnahme am Affiliate-Programm steht ausschließlich Unternehmern mit Sitz bzw. steuerlichem Wohnsitz in einem Land offen, in das Atletica seinen Online-Shop atlataca.com standardmäßig beliefert. Die jeweils aktuelle Liste der Lieferländer ist unter atlataca.com/pages/bestellablauf-zahlung-versand abrufbar. Bewerber aus Drittstaaten außerhalb der Lieferländer werden nicht in das Programm aufgenommen. Eine spätere Erweiterung der Lieferländer führt automatisch zur Erweiterung des Teilnehmerkreises; eine entsprechende AGB-Änderung ist hierfür nicht erforderlich.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
(1) „Affiliate-Link“: der dem Affiliate von Atletica über die GoAffPro-Plattform zur Verfügung gestellte, individuell zugeordnete Tracking-Link, über den die Vermittlung von Besuchern an den Online-Shop von Atletica nachvollzogen wird.
(2) „Affiliate-Konto“: das vom Affiliate auf der GoAffPro-Plattform geführte Benutzerkonto, über das der Affiliate Zugriff auf seinen Affiliate-Link, statistische Auswertungen, Provisionsstand und Auszahlungsdetails erhält.
(3) „Cookie“: die beim Klick auf den Affiliate-Link im Endgerät des potenziellen Kunden gespeicherte technische Information, die der Zuordnung einer Bestellung zum Affiliate dient.
(4) „Cookie-Dauer“: der Zeitraum, innerhalb dessen eine Bestellung dem Affiliate zugeordnet wird, wenn der Kunde den Affiliate-Link angeklickt hat. Die Cookie-Dauer beträgt 30 Tage ab dem Klick.
(5) „Vermittelte Bestellung“: eine Bestellung im Online-Shop von Atletica, die einem Affiliate gemäß den in § 4 geregelten Tracking- und Zuordnungsregeln zugewiesen wird.
(6) „Provision“: die dem Affiliate für vermittelte Bestellungen geschuldete erfolgsabhängige Vergütung gemäß § 5.
(7) „Validierungsperiode“: der Zeitraum von 60 Tagen ab dem Bestelldatum, nach dessen Ablauf die Provision für eine vermittelte Bestellung als endgültig erworben gilt.
(8) „Mindestauszahlungsbetrag“: der Betrag in Höhe von EUR 50, der erreicht sein muss, damit Atletica eine Auszahlung an den Affiliate vornimmt (§ 7).
(9) „Persönlicher Rabatt“: der dem Affiliate gemäß § 8 nach Aufnahme in das Programm für eigene Käufe bei Atletica eingeräumte Rabatt.
§ 3 Bewerbung und Aufnahme in das Programm
(1) Die Teilnahme am Affiliate-Programm setzt eine Bewerbung über das von Atletica bereitgestellte Online-Anmeldeformular voraus. Der Bewerber hat im Rahmen der Bewerbung wahrheitsgemäße Angaben zu Person, gewerblicher Tätigkeit, Kontaktdaten, Reichweite und Inhalten seiner Plattform(en) zu machen.
(2) Mit der Absendung des Anmeldeformulars gibt der Bewerber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Affiliate-Vertrages unter Geltung dieser AGB ab. Atletica behält sich vor, dieses Angebot innerhalb von zehn (10) Werktagen anzunehmen oder abzulehnen. Bis zur ausdrücklichen Annahme durch Atletica besteht kein Anspruch auf Aufnahme.
(3) Atletica entscheidet über die Aufnahme nach pflichtgemäßem Ermessen. Maßgeblich sind insbesondere die Qualität der Inhalte, das Engagement der Zielgruppe, die thematische Passung zum Atletica-Sortiment, die geographische Ausrichtung des Affiliates sowie das Fehlen wettbewerblicher oder reputationsbezogener Risiken. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
(4) Coupon-Webseiten, Cashback-Webseiten, Pay-per-Click-Webseiten und sonstige Plattformen, deren Geschäftsmodell auf der Verbreitung von Rabattcodes oder dem Aufkauf bezahlter Suchanzeigen beruht, werden nicht in das Programm aufgenommen.
(5) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch Atletica (regelmäßig in Form einer E-Mail-Benachrichtigung über die Freischaltung des Affiliate-Kontos) zustande. Mit Freischaltung erhält der Affiliate Zugang zu seinem Affiliate-Konto sowie zu seinem persönlichen Affiliate-Link.
(6) Der Affiliate ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten, insbesondere Kontaktdaten, Zahlungsverbindung und steuerlicher Status, unverzüglich im Affiliate-Konto zu aktualisieren oder dem zuständigen Affiliate-Manager mitzuteilen.
§ 4 Tracking und Zuordnung von Bestellungen
(1) Die Zuordnung vermittelter Bestellungen erfolgt technisch über den Affiliate-Link und ein damit verbundenes Cookie, das beim Klick auf den Affiliate-Link im Endgerät des potenziellen Kunden gesetzt wird. Die Cookie-Dauer beträgt 30 Tage.
(2) Eine Bestellung wird dem Affiliate zugeordnet, wenn (a) der Kunde innerhalb der Cookie-Dauer den Affiliate-Link angeklickt hat und (b) die Bestellung erfolgreich im System von Atletica registriert wird. Die Bestellung muss nicht in derselben Browser-Sitzung erfolgen, in der der Affiliate-Link angeklickt wurde.
(3) Klickt ein Kunde innerhalb der Cookie-Dauer Affiliate-Links mehrerer Affiliates an, erfolgt die Zuordnung der Bestellung nach dem Prinzip des Last-Click: maßgeblich ist der zuletzt angeklickte Affiliate-Link vor der Bestellung.
(4) Der Affiliate erkennt an, dass das Tracking technischen Beschränkungen unterliegt (insbesondere Cookie-Blocker, Drittanbieter-Cookie-Sperren in Browsern, gerätewechselbedingte Verluste, manuell gelöschte Cookies, datenschutzbedingte Tracking-Verweigerungen durch Endkunden). Atletica schuldet keine vollständige Erfassung jeder über den Affiliate-Link vermittelten Bestellung. Ein Anspruch auf Provision besteht nur für solche Bestellungen, die tatsächlich technisch dem Affiliate zugeordnet werden konnten.
(5) Selbst-Vermittlungen sind ausgeschlossen. Bestellungen, die unter dem Affiliate-Konto, mit der bei Atletica hinterlegten E-Mail-Adresse des Affiliates oder erkennbar im wirtschaftlichen Interesse des Affiliates getätigt werden, lösen keine Provision aus.
§ 5 Provision
(1) Provisionssätze
Die Provision wird als Prozentsatz der Provisionsbemessungsgrundlage (siehe Absatz 2) gemäß den folgenden Stufen berechnet:
a) Standard-Stufe: 5 % auf alle vermittelten Bestellungen.
b) Aktiv-Stufe: 6 % auf vermittelte Bestellungen ab Erreichen eines Umsatzes von EUR 1.000 an vermittelten Bestellungen innerhalb eines Kalendermonats.
c) Top-Performer-Stufe: 8 % auf vermittelte Bestellungen ab Erreichen eines Umsatzes von EUR 2.500 an vermittelten Bestellungen innerhalb eines Kalendermonats.
(2) Provisionsbemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage der Provision ist der Nettowarenwert der vermittelten Bestellung. Nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden:
a) Umsatzsteuer (USt./Mwst.) auf den Warenwert,
b) Versandkosten,
c) Aufpreise für Lieferdienstleistungen (z. B. Speditionskosten, Express-Versand, Montageleistungen),
d) Rabatte, Gutscheine, Aktionscodes und Cashback-Beträge, die vom Kunden eingelöst werden,
e) im Rahmen der Bestellung erworbene Geschenkkarten oder Wertgutscheine,
f) etwaige separat ausgewiesene Wiederverkäufer- oder Großhandelspreise.
(3) Stufenwechsel
(1) Die Einstufung in eine höhere Stufe (Aktiv- oder Top-Performer-Stufe) erfolgt ab dem Folgemonat, in dem der maßgebliche Umsatzschwellenwert im Vormonat überschritten wurde, und gilt für den jeweiligen Kalendermonat. Wird der Schwellenwert in einem Kalendermonat unterschritten, erfolgt im Folgemonat die Rückstufung.
(4) Provisionsentstehung dem Grunde nach
(1) Die Provision entsteht dem Grunde nach mit Eingang der Bestellung des Kunden im System von Atletica. Sie wird im Affiliate-Konto zunächst als „ausstehend“ ausgewiesen.
(5) Ausschluss von Provisionen
Keine Provision wird gezahlt für:
a) Bestellungen, die vom Kunden innerhalb der Validierungsperiode (§ 6) ganz oder teilweise zurückgegeben, storniert oder widerrufen werden,
b) Bestellungen, bei denen die Kaufpreiszahlung ausbleibt oder rückgängig gemacht wird,
c) Selbst-Vermittlungen im Sinne des § 4 Absatz 5,
d) Bestellungen, die durch unzulässiges Verhalten des Affiliates (insb. Verstoß gegen § 9) generiert wurden,
e) Bestellungen außerhalb des Affiliate-Programms (z. B. solche, die direkt im stationären Atletica-Brandstore getätigt werden, soweit dort keine Affiliate-Erfassung erfolgt).
§ 6 Validierungsperiode und Rückabwicklung von Bestellungen
(1) Atletica gewährt Endkunden ein 100-tägiges Rückgaberecht, das über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Um zu vermeiden, dass Provisionen ausgezahlt werden, die durch eine spätere Rückgabe wirtschaftlich entfallen, ist die Auszahlung jeder einzelnen Provision an den Ablauf einer Validierungsperiode von 60 Tagen ab dem Bestelldatum geknüpft. Die Validierungsperiode ist kürzer als das Rückgaberecht; für Rückgaben, Stornierungen oder Widerrufe, die erst nach Ablauf der Validierungsperiode wirksam werden, gilt Absatz 5.
(2) Während der Validierungsperiode ist die Provision im Affiliate-Konto als „ausstehend“ ausgewiesen. Sie ist in diesem Status weder fällig noch ausschüttbar.
(3) Erfolgt innerhalb der Validierungsperiode eine teilweise oder vollständige Rückgabe, Stornierung oder ein Widerruf der Bestellung, wird die Provision in entsprechendem Umfang automatisch zurückgesetzt. Ein gesonderter Rückforderungsvorgang entfällt.
(4) Erfolgt innerhalb der Validierungsperiode keine Rückgabe, Stornierung oder Widerruf, wird die Provision mit Ablauf der 60 Tage in den Status „auszahlbar“ überführt und in die nächste Auszahlung gemäß § 7 einbezogen.
(5) Wird eine bereits in den Status „auszahlbar“ überführte oder ausgezahlte Provision durch eine später durch den Kunden geltend gemachte Rückgabe (z. B. eine Rückgabe innerhalb des 100-tägigen Rückgaberechts nach Ablauf der Validierungsperiode oder eine Rückabwicklung außerhalb dieser Frist im Wege der Reklamation oder gesetzlichen Gewährleistung) wirtschaftlich rückwirkend hinfällig, ist Atletica berechtigt, den entsprechenden Provisionsbetrag mit künftigen Provisionsansprüchen des Affiliates zu verrechnen oder - sofern eine Verrechnung nicht möglich ist - vom Affiliate zurückzufordern.
§ 7 Auszahlung
(1) Auszahlungen erfolgen monatlich, jeweils zum 15. eines jeden Kalendermonats (Auszahlungstag). Maßgeblich ist der Stand der auszahlbaren Provisionen am Auszahlungstag.
(2) Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Summe der auszahlbaren Provisionen am Auszahlungstag den Mindestauszahlungsbetrag von EUR 50 erreicht oder übersteigt. Beträge unterhalb des Mindestauszahlungsbetrags werden auf den nächsten Auszahlungstag vorgetragen. Ein Verfall vorgetragener Beträge tritt vorbehaltlich § 13 nicht ein.
(3) Die Auszahlung erfolgt nach Wahl von Atletica per Banküberweisung an die vom Affiliate im Affiliate-Konto hinterlegten Zahlungsdaten. Der Affiliate ist verpflichtet, korrekte und aktuelle Zahlungsdaten im Affiliate-Konto zu hinterlegen. Atletica haftet nicht für Verzögerungen oder Verluste, die auf unzutreffend hinterlegten Zahlungsdaten beruhen.
(4) Etwaige durch die Wahl der Zahlungsmethode anfallende Transaktionskosten trägt der Affiliate. Atletica ist berechtigt, solche Kosten von der Auszahlung in Abzug zu bringen, sofern sie eindeutig dem einzelnen Auszahlungsvorgang zuzuordnen sind.
(5) Die Auszahlung gilt als Vorbehaltszahlung, soweit sie Provisionen umfasst, deren Validierungsperiode noch nicht abgeschlossen war, jedoch versehentlich ausgezahlt wurden. § 6 Absatz 5 gilt entsprechend.
(6) Auszahlungen erfolgen in Euro (EUR). Wechselkursrisiken oder zusätzliche Kosten bei Auszahlung in eine ausländische Bankverbindung trägt der Affiliate.
§ 7a Gutschriftsverfahren
(1) Die Abrechnung der Provision erfolgt im Gutschriftsverfahren gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 UStG. Eine Gutschrift wird ausschließlich für Provisionen erstellt, deren Validierungsperiode gemäß § 6 abgelaufen ist und die in der jeweiligen Abrechnungsperiode zur Auszahlung gelangen. Für Provisionen, die sich noch im Status „ausstehend“ befinden, wird keine Gutschrift erstellt.
(2) Atletica erstellt zu jedem Auszahlungstag (§ 7 Absatz 1) eine Gutschrift, die sämtliche im vorangegangenen Kalendermonat freigegebenen und auszahlbaren Provisionen umfasst. Die Gutschrift wird dem Affiliate in elektronischer Form (per E-Mail oder über das Affiliate-Dashboard) zur Verfügung gestellt.
(3) Die Gutschrift gilt als ordnungsgemäße Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne. Der Affiliate kann der Gutschrift binnen acht (8) Tagen nach Zugang in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gilt die Gutschrift als anerkannt.
(4) Wird eine bereits abgerechnete Provision nachträglich wirtschaftlich rückgängig — insbesondere durch eine Kulanzrückgabe nach Ablauf der 60-tägigen Validierungsperiode gemäß § 6 Absatz 5 — erfolgt eine Storno-Gutschrift oder eine Verrechnung mit der nächsten Provisionsabrechnung. Bereits ausgezahlte Beträge können in diesem Fall mit zukünftigen Provisionsansprüchen verrechnet oder — sofern eine Verrechnung nicht möglich ist — zurückgefordert werden.
(5) Der Affiliate teilt Atletica bei der Registrierung im Anmeldeformular folgende Angaben mit: (a) vollständige Geschäftsadresse, (b) Geburtsdatum (sofern eine Meldepflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG – besteht), (c) umsatzsteuerlicher Status — namentlich (i) Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG, (ii) regelbesteuerter Unternehmer in Deutschland mit USt-IdNr., oder (iii) EU-ausländischer Unternehmer mit gültiger EU-USt-IdNr. zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG, (d) Steuernummer beziehungsweise USt-IdNr., (e) Bankverbindung (IBAN und BIC) als Auszahlungsweg. Der Affiliate ist verpflichtet, Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitzuteilen. Bei unvollständigen oder unzutreffenden Angaben kann Atletica die Auszahlung zurückhalten beziehungsweise die Anmeldung ablehnen.
(6) Der Affiliate erkennt an, dass er als selbstständiger Unternehmer für die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung der ausgezahlten Provisionen sowie für etwaige Meldungen gegenüber seinem zuständigen Finanzamt eigenverantwortlich ist. Macht der Affiliate gegenüber Atletica unzutreffende Angaben zu seinem steuerlichen Status, hat er Atletica von hieraus entstehenden Schadenersatzansprüchen sowie etwaigen Nachforderungen der Finanzverwaltung freizustellen.
§ 8 Persönlicher Rabatt
(1) Mit der Aufnahme in das Affiliate-Programm gewährt atlataca.comm Affiliate einen persönlichen Rabatt in Höhe von 20 % auf den Nettowarenwert eigener Bestellungen im Online-Shop von Atletica. Der persönliche Rabatt steht ausschließlich aktiven Affiliates im Sinne dieser AGB zur Verfügung.
(2) Der persönliche Rabatt wird nicht in Form eines öffentlichen oder universell einsetzbaren Rabattcodes gewährt. Die Einlösung erfolgt durch individuelle Anfrage per E-Mail an den vom Affiliate-Manager mitgeteilten Kontakt vor Bestellabschluss.
(3) Mindestbestellwert für die Inanspruchnahme des persönlichen Rabatts ist EUR 50 (Nettowarenwert vor Versandkosten und Umsatzsteuer).
(4) Der persönliche Rabatt ist nicht mit anderen Rabattaktionen, Aktionscodes, Cashback-Programmen, B2B- oder Großhandelskonditionen oder bereits reduzierten Aktionspreisen kombinierbar. Atletica entscheidet im Einzelfall, ob eine Kombination zulässig ist.
(5) Versandkosten richten sich nach den jeweils auf www.atlataca.com veröffentlichten allgemeinen Versandbedingungen. Der persönliche Rabatt umfasst keinen Versandkostenrabatt.
(6) Der persönliche Rabatt ist ausschließlich für private oder eigene gewerbliche Käufe des Affiliates bestimmt. Die Einlösung des persönlichen Rabatts für Käufe Dritter (Familienangehörige, Bekannte, Gewinnspielzwecke, Weiterverkauf) ist unzulässig und kann zur sofortigen Beendigung des Affiliate-Vertrages führen.
(7) Mit Beendigung des Affiliate-Vertrages erlischt der Anspruch auf den persönlichen Rabatt unmittelbar.
§ 9 Pflichten des Affiliates
(1) Allgemeine Verhaltenspflichten
Der Affiliate verpflichtet sich, im Rahmen seiner Tätigkeit:
a) Die geltenden Gesetze einzuhalten, insbesondere das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht, das Datenschutzrecht und das Steuerrecht,
b) wahrheitsgemäße und nicht irreführende Aussagen zu Produkten von Atletica zu treffen,
c) die Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen von Atletica ausschließlich in der von Atletica freigegebenen Form zu verwenden,
d) weder den Eindruck einer offiziellen Partnerschaft, eines Sponsorings oder einer Beauftragung im Namen von Atletica zu erwecken, der über die Affiliate-Beziehung hinausgeht, noch sich als Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragter von Atletica auszugeben.
(2) Kennzeichnungspflicht (Werbekennzeichnung)
(1) Der Affiliate ist verpflichtet, jeden Inhalt, der einen Affiliate-Link enthält oder in dem Atletica-Produkte gegen Provision beworben werden, klar und eindeutig als Werbung bzw. als bezahlte Kooperation zu kennzeichnen. Maßgeblich sind insbesondere die Anforderungen des § 5a Abs. 4 UWG sowie die einschlägigen Leitlinien der zuständigen Aufsichtsbehörden für Medien (z. B. „Werbung“, „Anzeige“, „#Werbung“, „#Anzeige“; allein „#ad“ oder verdeckte Hashtags sind in der Regel unzureichend).
(2) Eine Verletzung der Kennzeichnungspflicht stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB dar und berechtigt Atletica zur sofortigen Beendigung des Affiliate-Vertrages.
(3) Verbot bezahlter Werbung
(1) Der Affiliate ist nicht berechtigt, bezahlte Suchmaschinenanzeigen (z. B. Google Ads, Bing Ads), bezahlte Social-Media-Anzeigen (z. B. Meta Ads, TikTok Ads, YouTube Ads) oder vergleichbare Werbeformen zur Bewerbung des Affiliate-Links oder von Atletica-Markenbegriffen zu schalten. Insbesondere ist es untersagt, auf Marken-, Produkt- oder Domainbegriffe von Atletica zu bieten (Brand Bidding) oder URL-Variationen von atlataca.com in Anzeigen einzusetzen.
(4) Zulässige Werbekanäle
(1) Der Affiliate darf seinen Affiliate-Link ausschließlich auf eigenen, von ihm betriebenen Kanälen platzieren. Hierzu zählen insbesondere: die eigene Website oder der eigene Blog, die eigenen Social-Media-Profile (z. B. Instagram, TikTok, YouTube), der eigene Newsletter sowie eigene E-Mail-Kommunikation an die jeweilige Zielgruppe.
(2) Die Platzierung des Affiliate-Links auf Drittplattformen, auf denen der Affiliate nicht selbst Betreiber ist, ist nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere: Foren und Online-Communities (einschließlich Reddit), Kommentarbereiche fremder Websites, Couponseiten, Cashback-Plattformen, Schnäppchen- oder Dealseiten (z. B. mydealz.de, RetailMeNot), Preisvergleichsportale, Gutschein-Aggregatoren sowie jede sonstige nicht vom Affiliate selbst betriebene Plattform. Diese Beschränkung gilt auch dann, wenn der Affiliate dort als aktives Mitglied auftritt.
(3) Atletica behält sich vor, eine Liste freigegebener Werbekanäle einzelfallbezogen mit dem Affiliate abzustimmen, wenn die Tauglichkeit eines konkreten Kanals zweifelhaft ist. Im Zweifel hat der Affiliate vor Platzierung schriftlich beim Affiliate-Manager nachzufragen.
(4) Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Absatzes stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB dar und berechtigt Atletica, sowohl betroffene Provisionsansprüche zurückzuhalten als auch den Affiliate-Vertrag außerordentlich zu beenden.
(5) Inhaltliche Anforderungen
(1) Der Affiliate stellt sicher, dass die im Rahmen der Programmaktivität veröffentlichten Inhalte zur Marke und zum Sortiment von Atletica passen, von hoher inhaltlicher Qualität sind und keine rufschädigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, jugendgefährdenden oder rechtswidrigen Inhalte enthalten.
(2) Stellt Atletica fest, dass Inhalte unrichtige Angaben über Produkte, Eigenschaften, Preise oder Programme von Atletica enthalten, ist Atletica berechtigt, vom Affiliate eine Korrektur, Klarstellung oder Entfernung des entsprechenden Inhalts zu verlangen. Der Affiliate hat einer berechtigten Aufforderung innerhalb von sieben (7) Werktagen nachzukommen.
(6) Mindestaktivität
(1) Der Affiliate ist verpflichtet, innerhalb eines rollierenden Zeitraums von sechs (6) Monaten vermittelte Bestellungen mit einem Mindestumsatz von EUR 500 zu generieren. Wird dieser Mindestumsatz unterschritten, ist Atletica berechtigt, den Affiliate-Vertrag mit einer Frist von zehn (10) Werktagen zum Monatsende ordentlich zu beenden. Eine Neubewerbung ist frühestens sechs (6) Monate nach Beendigung möglich.
§ 10 Steuerliche Behandlung
(1) Der Affiliate ist als selbstständiger Unternehmer im Sinne des § 14 BGB für die ordnungsgemäße Versteuerung der von Atletica gezahlten Provisionen und des persönlichen Rabatts in seinem jeweiligen steuerlichen Heimatland eigenverantwortlich zuständig. Atletica behält keine Steuern ein.
(2) Der Affiliate versichert, dass er die für seine Tätigkeit jeweils geltenden steuerlichen Pflichten kennt (insbesondere Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, ggf. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG), und seine steuerlichen Anmelde- und Erklärungspflichten erfüllt.
(3) Bei in Deutschland steuerpflichtigen Affiliates wird die Provision zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, sofern der Affiliate Atletica eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt und keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung erfolgt die Abrechnung ohne Ausweis der Umsatzsteuer; der Affiliate ist verpflichtet, dies Atletica vorab mitzuteilen.
(4) Bei in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Affiliates erfolgt die Abrechnung unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß § 13b UStG. Der Affiliate ist verpflichtet, Atletica eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor der ersten Auszahlung mitzuteilen. Die Gutschrift wird in diesem Fall ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ erstellt; der Affiliate ist für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung in seinem Sitzland eigenverantwortlich. Affiliates mit Sitz in Drittstaaten außerhalb der EU werden gemäß § 1 Absatz 5 nicht in das Programm aufgenommen.
(5) Atletica ist berechtigt, den Wert des dem Affiliate gemäß § 8 gewährten persönlichen Rabatts in den jeweils geltenden Meldepflichten (insb. nach DAC7) zu erfassen, sofern und soweit dies gesetzlich geboten ist.
§ 11 Geistiges Eigentum und Werbematerialien
(1) Atletica räumt dem Affiliate für die Dauer und im Rahmen des Affiliate-Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der von Atletica zur Verfügung gestellten Marken, Logos, Produktbilder, Produktbeschreibungen und sonstigen Werbematerialien (zusammen „Atletica-Materialien“) ausschließlich zum Zweck der Bewerbung von Atletica im Rahmen des Affiliate-Programms ein.
(2) Eine Bearbeitung, Veränderung oder Verfremdung der Atletica-Materialien, die geeignet ist, deren Wirkung, Aussage oder die Marke Atletica zu beeinträchtigen, ist unzulässig. Zulässig sind redaktionelle Einbettungen in eigene Inhalte des Affiliates, sofern der ursprüngliche Aussagegehalt erhalten bleibt.
(3) Mit Beendigung des Affiliate-Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Affiliates an den Atletica-Materialien. Der Affiliate ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung die Verwendung der Atletica-Materialien einzustellen und seinen Affiliate-Link aus aktiv beworbenen Inhalten zu entfernen. Bereits veröffentlichte journalistisch-redaktionelle Inhalte (z. B. archivierte Reviews) sind hiervon ausgenommen, soweit deren Belassen für den Affiliate aus Pressefreiheitsgründen geboten ist.
(4) Der Affiliate räumt Atletica an den Inhalten, die er im Rahmen des Affiliate-Programms unter Verwendung des Affiliate-Links oder mit Bezug zu Atletica oder Atletica-Produkten selbst erstellt und auf seinen eigenen Kanälen – insbesondere auf seinen Social-Media-Profilen und seiner Website – veröffentlicht (nachfolgend „Affiliate-Content“), ein einfaches, unentgeltliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diesen Affiliate-Content für eigene Werbe-, Marketing- und Kommunikationszwecke zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung des Affiliate-Contents über die eigenen Kanäle von Atletica – namentlich durch Reposts, Shares und Einbindung auf den Social-Media-Profilen von Atletica, auf der Website www.atlataca.com sowie in Newslettern und sonstigen Marketingmaterialien – einschließlich einer für den jeweiligen Kanal erforderlichen Anpassung (z. B. Zuschnitt oder Formatierung), ohne dass hierdurch der wesentliche Aussagegehalt verändert wird.
(5) Die Einräumung der Nutzungsrechte nach Absatz 4 erfolgt unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt; sie besteht über die Beendigung des Affiliate-Vertrages hinaus fort. Mit ihr sind sämtliche Ansprüche des Affiliates auf eine Vergütung für die Nutzung des Affiliate-Contents – insbesondere für Bild-, Nutzungs- oder Verwertungsrechte – vollständig abgegolten. Der Affiliate wird gegenüber Atletica weder während der Vertragslaufzeit noch nach Beendigung des Affiliate-Vertrages eine Vergütung, Nachvergütung oder sonstige Zahlung für die vertragsgemäße Nutzung des Affiliate-Contents geltend machen. Absatz 3 (Erlöschen der Nutzungsrechte des Affiliates an den Atletica-Materialien) bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Affiliate sichert zu, dass er über sämtliche zur Einräumung der Nutzungsrechte nach Absatz 4 erforderlichen Rechte am Affiliate-Content verfügt und dass die Nutzung durch Atletica keine Rechte Dritter verletzt. Werden im Affiliate-Content weitere Personen erkennbar abgebildet oder Inhalte Dritter (z. B. Musik, Bild- oder Markenrechte Dritter) verwendet, stellt der Affiliate sicher, dass die hierfür erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte in dem für die Nutzung durch Atletica nach Absatz 4 erforderlichen Umfang vorliegen. Von Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, stellt der Affiliate Atletica auf erstes Anfordern frei; § 16 gilt entsprechend.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Affiliate-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von zehn (10) Werktagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt in Textform (E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse genügt).
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Atletica insbesondere vor bei:
a) schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen die Pflichten aus § 9 (insbesondere fehlende Werbekennzeichnung, unzulässige bezahlte Werbung, rufschädigendes Verhalten),
b) rechtswidrigen Inhalten in den vom Affiliate veröffentlichten Beiträgen,
c) öffentlichkeitswirksamen Äußerungen oder Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Ansehen oder die Marke Atletica zu beschädigen,
d) Insolvenz oder vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen des Affiliates,
e) missbräuchlicher Nutzung des persönlichen Rabatts gemäß § 8,
f) Verstoß gegen das Selbst-Vermittlungsverbot gemäß § 4 Absatz 5,
g) Manipulation oder Umgehungsversuchen in Bezug auf das Tracking-System.
(3) Mit Beendigung des Vertrages wird das Affiliate-Konto deaktiviert. Der Anspruch auf den persönlichen Rabatt entfällt unmittelbar (§ 8 Absatz 7).
(4) Bei einer Beendigung des Vertrages (ordentlich oder außerordentlich) werden auszahlbare Provisionen, die am Beendigungstag den Mindestauszahlungsbetrag erreichen, im Rahmen der nächsten Auszahlung gemäß § 7 ausgezahlt. Provisionen, deren Validierungsperiode am Beendigungstag noch nicht abgelaufen ist, werden nach Ablauf der jeweiligen Validierungsperiode gemäß § 6 ausgezahlt, sofern (a) die Auszahlung nicht durch die außerordentliche Kündigung wegen schwerwiegenden Verstoßes des Affiliates ausgeschlossen ist und (b) der Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist.
(5) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung wegen schwerwiegenden Verstoßes des Affiliates ist Atletica berechtigt, etwaige offene Provisionsansprüche zur Aufrechnung gegen Schadensersatzansprüche oder zur Sicherung etwaiger Rückforderungsansprüche zurückzuhalten.
§ 13 Änderung dieser AGB
(1) Atletica behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder geschäftlichen Gründen erforderlich ist und die Änderungen den Affiliate nicht unangemessen benachteiligen.
(2) Die geänderten AGB werden dem Affiliate spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die im Affiliate-Konto hinterlegte Adresse mitgeteilt. In der Mitteilung wird auf die geplanten Änderungen sowie auf das Widerspruchsrecht und die damit verbundenen Folgen ausdrücklich hingewiesen.
(3) Widerspricht der Affiliate den geänderten AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen AGB fortgesetzt; Atletica ist in diesem Fall berechtigt, den Affiliate-Vertrag mit der Frist gemäß § 12 Absatz 1 ordentlich zu kündigen.
§ 14 Datenschutz
(1) Atletica verarbeitet personenbezogene Daten des Affiliates im Rahmen der Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Affiliate-Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen) sowie, soweit anwendbar, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen).
(2) Atletica bedient sich zur technischen Abwicklung des Affiliate-Programms der Plattform GoAffPro, betrieben durch GoAffPro Inc. Mit GoAffPro Inc. besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Personenbezogene Daten des Affiliates (insbesondere Name, Kontaktdaten, Plattform-URL, Reichweitendaten, Zahlungsdaten, Provisionsdaten) werden zu diesen Zwecken an GoAffPro Inc. übermittelt.
(3) GoAffPro Inc. ist ein in Indien ansässiges Unternehmen. Personenbezogene Daten des Affiliates werden innerhalb der Infrastruktur von GoAffPro verarbeitet; ein Zugriff durch Mitarbeitende von GoAffPro in Indien, insbesondere zu Zwecken des technischen Supports und der Wartung, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Da es sich hierbei um eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland handelt, für das kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht, stellt Atletica geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO sicher. Insbesondere hat Atletica mit GoAffPro Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen und die EU-Standardvertragsklauseln vereinbart; diese werden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergänzt.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten des Affiliates nach Art. 15 ff. DSGVO sowie zu den Aufbewahrungsfristen finden sich im Datenschutzhinweis von Atletica unter atlataca.com/pages/legal-imprints?active_tab=4.
(5) Soweit der Affiliate im Rahmen seiner Programmaktivität selbst personenbezogene Daten Dritter (insbesondere von Endnutzern seiner Plattform) verarbeitet, ist er als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zuständig. Atletica ist insoweit nicht Verantwortlicher und übernimmt keine datenschutzrechtliche Mitverantwortung.
§ 15 Haftung
(1) Atletica haftet für Schäden des Affiliates uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Atletica auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Affiliate regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Atletica bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung von Atletica nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Atletica.
(5) Atletica übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der GoAffPro-Plattform, des Affiliate-Kontos, der Tracking-Funktion oder der Auszahlungsinfrastruktur. Vorübergehende Ausfälle oder technische Probleme begründen keinen Schadensersatzanspruch des Affiliates, sofern Atletica nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 16 Freistellung
(1) Der Affiliate stellt Atletica auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber Atletica im Zusammenhang mit einem Verhalten des Affiliates geltend gemacht werden, das gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte) verstößt.
(2) Die Freistellungspflicht umfasst die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe).
(3) Atletica wird den Affiliate unverzüglich von einer geltend gemachten Inanspruchnahme im Sinne des Absatzes 1 in Kenntnis setzen. Der Affiliate hat das Recht, die Verteidigung gegen die Ansprüche in Abstimmung mit Atletica zu führen, soweit dies rechtlich zulässig und für Atletica zumutbar ist.
§ 17 Geheimhaltung
(1) Der Affiliate verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Programmteilnahme zugänglich gemachten, nicht-öffentlichen Informationen über Atletica, ihre Geschäftspartner, ihre Geschäftspläne, Konditionen, internen Prozesse und technischen Abläufe vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit eine Weitergabe nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt fort für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Affiliate-Vertrages.
(3) Der Inhalt einzelner Konditionen des Affiliate-Programms (insbesondere Provisionssätze, Stufen, Validierungsperiode, persönlicher Rabatt) ist ebenfalls vertraulich. Die Veröffentlichung oder anderweitige Verbreitung dieser Informationen durch den Affiliate ist nur in dem Umfang gestattet, in dem Atletica die jeweilige Information selbst öffentlich kommuniziert (z. B. auf der Affiliate-Landingpage).
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz, sofern der Affiliate Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Atletica ist jedoch berechtigt, den Affiliate auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Auf das Erfordernis der Textform kann nur in Textform verzichtet werden.
(4) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(5) Abtretungsverbot
Der Affiliate ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag (insbesondere Provisionsansprüche) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Atletica an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
(6) Streitbeilegung
Atletica ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dies entspricht dem ausschließlich gegen Unternehmer gerichteten Charakter dieses Programms (§ 1 Absatz 1).
Stand: 22.07.2026








